Bürgersolarpark Thannhausen

Im März 2024 wurde der Solarpark Thannhausen-Burg vollständig errichtet und in Betrieb genommen. Seitdem verwandeln wir die unerschöpfliche und saubere Energie in günstigen Strom für eine lebenswerte Zukunft. Bürgerinnen und Bürger der Standortgemeinde haben die Möglichkeit, sich ihre gewünschte finanziellen Beteiligung bis zum 15.03.2025 zu sichern. Unser Modell der Bürgerbeteiligung sieht eine feste Laufzeit und attraktive Verzinsung bereits ab einer überschaubaren Mindestbeteiligungsschwelle von 500 € vor, damit möglichst viele Bürger partizipieren können.

Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Thannhausen erhalten im Februar 2025 die Möglichkeit, durch ein qualifiziertes Nachrangdarlehen mit attraktiven Konditionen, finanziell vom Solarpark in ihrer Nachbarschaft zu profitieren. Zeichnungsberechtigt sind alle voll geschäftsfähigen Bürgerinnen und Bürger mit Erst- oder Zweitwohnsitz im Postleitzahlenbereich Thannhausen

Emittentin:
VenSol Solarpark Thannhausen GmbH & Co. KG
Zinsen p.a.:
4,0 %
Emissionsvolumen:
400.000 €
Laufzeit:
4 Jahre
Zinszahlung:
jährlich
Beteiligungsumme:
Mind. 500 € bis max. 10.000 €
Zeichnungsphase:
03.02. bis 15.03.2025 bzw. bis Erreichen des max. Emissionsvolumens
Anlagenart:
Freiflächenanlage
Anzahl Solarmodule:
19.272
Modulhersteller:
DMEGC
Wechselrichter:
SG250HX bzw. SG350HX Sungrow Deutschland
Nennleistung:
10.551,1 kWp
Jährliche Stromerzeugung:
ca. 11.320.000 kWh
Inbetriebnahme:
März 2024

Der Standort Thannhausen-Burg

Der Solarpark befindet sich im Stadtgebiet von Thannhausen, östlich des Ortsteils Burg. Die Kommune hat diese Fläche im Rahmen einer Potentialanalyse für geeignet befunden und für die solarenergetische Nutzung ausgewiesen. Die VenSol Neue Energien GmbH mit Sitz am Marktplatz in Babenhausen konnte als regionaler Partner für die Energiewende die Flächenverfügbarkeit und Genehmigungsfähigkeit herstellen. Das Unternehmen zeichnet auch weiterhin im laufenden Betrieb verantwortlich für kaufmännische und technische Betriebsführung der Anlage.

 
 

Schafbeweidung

 

Fertiggestellter Solarpark

 

Bau der Unterkonstruktion

 

Standort

 

Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

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